E-Rechnung-Software — Pflicht 2025, Formate & Auswahl
Von der Redaktion DMS-Vergleich · veröffentlicht 1. Juli 2026
Mit der E-Rechnungspflicht seit 2025 ist die elektronische Rechnung für viele Unternehmen vom „Nice-to-have” zur konkreten Anforderung geworden. Für die Verarbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen setzen viele Betriebe auf E-Rechnung-Software — oft als Teil eines Dokumentenmanagement-Systems (DMS). Dieser Beitrag ordnet Pflicht, Formate und Auswahlkriterien ein. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Die E-Rechnungspflicht kurz erklärt
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland stufenweise Regelungen zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich. Der erste, für alle relevante Schritt: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen. Die genauen Fristen und Ausnahmen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben im jeweils gültigen Stand — hier lohnt der Abgleich mit der steuerlichen Beratung.
Für die Praxis heißt das vor allem: Wer heute noch Rechnungen ausschließlich als Papier oder einfaches PDF verarbeitet, braucht einen Weg, strukturierte E-Rechnungen anzunehmen, auszulesen und GoBD-konform zu archivieren.
Formate: XRechnung und ZUGFeRD
Bei E-Rechnungen begegnen einem in Deutschland vor allem zwei Formate:
- XRechnung — ein rein strukturiertes XML-Format. Es enthält keine sichtbare Layout-Ansicht, sondern maschinenlesbare Daten. Ursprünglich für den öffentlichen Sektor entwickelt, ist es der behördliche Standard.
- ZUGFeRD — ein Hybridformat: ein PDF (menschlich lesbar) mit eingebetteten strukturierten Daten (maschinenlesbar). Praktisch, weil dieselbe Datei von Menschen gelesen und von Software verarbeitet werden kann.
Wichtig zur Abgrenzung: Ein reines PDF ohne strukturierte Daten ist keine E-Rechnung im Sinne der Pflicht — es ist ein Bild-/Layoutformat. Genau das ist der häufigste Irrtum.
Was E-Rechnung-Software leisten sollte
Eine Lösung für die Rechnungsverarbeitung sollte typischerweise:
- E-Rechnungen empfangen und auslesen (XRechnung, ZUGFeRD) — automatisch, nicht per Hand.
- Eingangsrechnungen digital verarbeiten: Erkennung (OCR), Zuordnung, sachliche und rechnerische Prüfung.
- Freigabe-Workflows abbilden (wer prüft, wer gibt frei).
- GoBD-konform archivieren — siehe GoBD-konforme Archivierung.
- An Buchhaltung/ERP anbinden (z. B. DATEV), damit keine Doppelerfassung entsteht.
Ob diese Verarbeitung in einem spezialisierten Rechnungs-Tool oder in einem breiten DMS stattfindet, hängt vom Schwerpunkt ab: Wer primär Rechnungen automatisieren will, ist mit einer fokussierten Lösung gut bedient; wer ohnehin ein unternehmensweites Archiv aufbaut, integriert die E-Rechnung dort.
„Kostenlos” — was geht, was nicht
Zu „E-Rechnung Software kostenlos” gibt es spürbare Nachfrage. Für einzelne Ausgangsrechnungen (etwa bei Kleinstunternehmen) gibt es tatsächlich kostenlose Generatoren, die XRechnung/ZUGFeRD erzeugen. Sobald es aber um automatische Verarbeitung von Eingangsrechnungen, Prüf-Workflows und revisionssichere Archivierung geht, stoßen kostenlose Tools an Grenzen — hier beginnt der Bereich der kostenpflichtigen DMS-/Rechnungslösungen. Ehrlich betrachtet ist „kostenlos” also vor allem beim reinen Erstellen realistisch, weniger beim Verarbeiten und Archivieren.
Auswahl: worauf achten
- Formate: Werden XRechnung und ZUGFeRD sauber unterstützt (Empfang und Versand)?
- Automatisierung: Wie gut erkennt und verbucht die Software echte Belege? In einer Demo mit eigenen Rechnungen testen.
- GoBD & Serverstandort: Archivierung konform, Hosting nach Möglichkeit in DE/EU (siehe Cloud vs. On-Premises).
- Integration: Anbindung an die vorhandene Buchhaltung/ERP.
- Kosten: Gesamtkosten statt Monatspreis — Details unter DMS-Kosten.
Nächste Schritte
Welche Anbieter Rechnungsverarbeitung und E-Rechnung wie abdecken, zeigt der Vergleich — die Spalte „E-Rechnung” macht den Unterschied sichtbar. Für eine schnelle Ersteinordnung nutzen Sie den Auswahl-Assistenten und wählen dort „Rechnungen / E-Rechnung” als Schwerpunkt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben; für die konkrete Umsetzung ist eine fachliche Beratung empfehlenswert.
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